Die Europäische Kommission hat die Prüfung von Anträgen auf Zulassung von Produkten, die den Wirkstoff Cannabidiol (CBD) enthalten, als neuartige Lebensmittel wieder aufgenommen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass vor Abschluss des Zulassungsverfahrens keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden kann, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel vermarktet werden dürfen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. November 2020 entschieden, dass der aus der Hanfpflanze gewonnene Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtmittel einzustufen ist. Daraufhin informierte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedsstaaten, dass – gemäß dem Urteil – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, solange sie keine medizinische Wirkung haben.
Um als Lebensmittel vermarktet werden zu können, müssen cannabidiolhaltige Produkte EU-weit als neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Der Europäischen Kommission liegen derzeit mehr als 50 Anträge vor, die sie nach dem EuGH-Urteil wieder aufgenommen hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, ob CBD-haltige Produkte in Zukunft tatsächlich als Novel Food oder Arzneimittel eingestuft werden. Bei der Prüfung muss auch die Menge an Cannabidiol im jeweiligen Produkt berücksichtigt werden.
Da es noch keine ausreichenden Belege dafür gibt, dass CBD-haltige Produkte vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in nennenswerten Mengen konsumiert wurden, sollten diese Produkte – vorbehaltlich der Einstufung als Arzneimittel – EU-weit als Novel Food angesehen werden. Neuartige Lebensmittel müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Unterstützt wird sie dabei von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit von neuartigen Lebensmitteln bewertet. Diese Phase des Verfahrens dauert in der Regel neun Monate, allerdings nur, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen. Ansonsten kann das Verfahren länger dauern. Insgesamt dauert es in der Regel mindestens 15 Monate von der Einreichung eines Antrags bis zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels.
Sie finden Sie die komplette Meldung auf der Website des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit