

"Ohne Gentechnik"-Logo - mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf
Laut einer Forsa-Umfrage vom Mai 2009 lehnen mehr als drei Viertel aller
Bundesbürger (78 %) gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Das neue einheitliche Logo gibt den Verbrauchern eine bessere Möglichkeit, sich bewusst für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden. Durch eine verstärkte Nachfrage werden Landwirte und Verarbeitungsbetriebe unterstützt, die ohne Gentechnik produzieren.
Hintergrund
Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, müssen nach dem europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrecht nicht gekennzeichnet werden. Dazu gehören Milch, Fleisch oder Eier. Außerdem besteht keine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die gentechnisch veränderte Anteile von unter 0,9 Prozent enthalten, sofern diese Spuren zufällig oder technisch unvermeidbar sind.
Um diese Kennzeichnungslücken zu schließen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im August 2009 das „Ohne Gentechnik“-Logo eingeführt. Die Rechtsgrundlage der neuen "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsmöglichkeit wurde im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz vom 1. April 2008 geschaffen.
Vergabe des Logos
Die Verwendung des Logos für die Lebensmittelhersteller ist freiwillig. Zuständig für die Verwaltung und Vergabe des Logos ist der "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.". Die Angabe „Ohne Gentechnik“ darf nur verwendet werden, wenn:
- das Lebensmittel und die verwendeten Lebensmittelzutaten keine gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) sind und auch nicht aus GVOs hergestellt wurden,
- keine durch GVOs hergestellte Zutaten, Lebensmittelzusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen, Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme für Lebensmittel verwendet wurden.
Für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo gekennzeichnet werden sollen, gilt darüber hinaus:
- Für einen jeweils genau bestimmten Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels dürfen die Tiere nicht mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Dieser Zeitraum beträgt für Milchkühe drei Monate und für Schweine vier Monate vor der Schlachtung.
- Futtermittelzusatzstoffe wie Aminosäuren, Enzyme und Vitamine, die mithilfe genetisch veränderter Organismen hergestellt wurden, sind zugelassen. Diese Stoffe müssen unter kontrollierten Bedingungen und in geschlossenen Systemen produziert werden.
- Im Futtermittel dürfen Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen unter 0,9 Prozent enthalten sein. Voraussetzung ist, dass sie nachweisbar zufällig oder unvermeidbar in das Futtermittel gelangt sind. Diese Futtermittel müssen nach dem EU-Kennzeichnungsrecht nicht als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden.
Kritik an den Vergaberichtlinien
Auch wenn die Hersteller bemüht sind gentechnikfrei zu produzieren, können sie eine Verunreinigung nicht zu Hundert Prozent ausschließen. Nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz besteht eine Nulltoleranz für Verunreinigungen durch (pflanzliche) genetisch veränderte Produkte.
In der Überwachungspraxis werden Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent toleriert, was der üblichen Bestimmungsgrenze der Untersuchungsmethoden (analytische Nulltoleranz) und nicht der Nachweisgrenze entspricht. Das heißt jedoch für den Verbraucher, dass in pflanzlichen Lebensmitteln mit „ohne Gentechnik“-Logo bis zu 0,1 Prozent gentechnisch veränderte Anteile enthalten sein können.
Empfehlungen der Verbraucherkommission
Die vereinfachten Vorgaben für Lebensmittel tierischen Ursprungs mit "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung waren schon im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sehr umstritten. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg fordert verbesserte Vergaberichtlinien. Zum Beispiel sollen pflanzliche Lebensmittel nur 0,01 anstatt 0,1 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten dürfen. Für tierische Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Logo sollen die Tiere von der Aufzucht an mit gentechnikfreien Futtermitteln gefüttert werden.
Weitere Informationen und Quellen
Ernährung im Fokus 10/09: Einheitliches „Ohne Gentechnik“-Siegel
Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland, 19.05.2009: Meinungen zu Gentechnik
"Label „Ohne Gentechnik“ Vergaberichtlinien verbessern - Mogelpackung verhindern"; Pressemitteilung und Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg vom 24. März 2010
www.bmelv.de, Zugriff am 07.04.2010
www.vzbv.de, Zugriff am 12.04.2010
Autorin: Sarah Bachmann
Bildautorin: Friederike Wöhrlin
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
