

Neues Logo für Bio-Lebensmittel aus der EU
Über das neue EU-Bio-Logo
konnten Bürger der Europäischen Union bis Ende Januar 2010 abstimmen. Aus drei Wahlmöglichkeiten wurde das „Euro-Blatt“ mit 63 Prozent der Stimmen gewählt. Produkte mit dem EU-Bio-Logo müssen gemäß der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau hergestellt worden sein. Die Angabe des EU-Bio-Logos soll das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft und Qualität von Bio-Nahrungsmitteln und -Getränken fördern.
Kennzeichnungspflicht
Seit Juli 2010 müssen alle vorverpackten, ökologischen Lebensmittel in der Europäischen Union mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Jedoch gibt es Übergangsvorschriften für Vorräte von Erzeugnissen und bis zum 01.07.2012 für Verpackungsmaterial mit bisher zulässiger Kennzeichnung. Deshalb gilt die Verwendungspflicht praktisch erst ab dem 01.07.2012. Das wurde in Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt.
Im Gegensatz dazu konnte das weitgehend unbekannte alte EU-Bio-Logo freiwillig verwendet werden.
Verwendung
Das Logo darf nur für Bio-Lebensmittel verwendet werden, die den Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung in der Verkehrsbezeichnung tragen dürfen. Bei diesen Lebensmitteln müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sein.
Beispiele:
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Sardinen in Bio-Olivenöl dürfen nicht mit dem Logo gekennzeichnet werden,
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Bio-Lachs und Gemüsesaft aus ökologisch erzeugtem Gemüse wird damit gekennzeichnet
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Wein aus Bio-Trauben darf das Logo nicht tragen, weil noch EG-Vorschriften für die ökologische Kellerwirtschaft fehlen.
Zusätzliche Kennzeichnung
Codenummer der Kontrollstelle
Im Sichtfeld des Logos muss zusätzlich die Codenummer der Kontrollstelle, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Aufbereiters zuständig ist, stehen. Europäische Kontrollstellen haben einen einheitlichen Code mit 5 Buchstaben und 3 Ziffern: XX-XXX-000, z. B. für einen Code in Deutschland: DE-ÖKÖ-001.
- Die ersten beiden Buchstaben bilden den ISO Code des Landes, in dem die Kontrollen stattfinden, „DE“ steht für Deutschland.
- Die folgenden drei Buchstaben stehen dabei für die von der Kommission oder dem Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung für die ökologische Produktion, in Deutschland steht an dieser Stelle "ÖKO".
- Am Ende steht die höchstens dreistellige Referenznummer für die jeweilige Kontrollstelle. In Deutschland wird sie durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vergeben.
Liste der Code-Nummern in Deutschland
Ort der Erzeugung
Unter der Codenummer der Kontrollstelle muss der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe vermerkt werden:
- "EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU.
- "Nicht-EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern.
- "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem Drittland.
- Wurden alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe im selben Land erzeugt, kann die Angabe „EU-„ bzw. „Nicht-EU-„ durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden.
Hinweis: Zutaten, die zusammen weniger als zwei Gewichtsprozent der Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ausmachen, können dabei außer Acht gelassen werden.
Sonstige Regelungen
- Erzeugnisse aus der Umstellungsphase auf die ökologische Produktion dürfen nicht mit dem Logo gekennzeichnet werden.
- Das Deutsche Bio-Siegel und private Logos, wie „Bioland“, „Demeter“ o. ä., dürfen zusätzlich verwendet werden.
- Unverpackte Bio-Lebensmittel aus der EU und Erzeugnisse, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, können freiwillig mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen und Quellen
Gesetze und Verordnungen und Informationen zum neuen EU-Bio-Logo bei www.oekolandbau.de
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Autorin: Sarah Bachmann
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
