

Frischer Fisch unvollständig gekennzeichnet - Handel setzt Fischkennzeichnung nicht um
Die Überprüfung der Fischkennzeichnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Februar und März 2010 zeigt, dass 72 Prozent der untersuchten Einzelhändler den angebotenen Frischfisch nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen. Im Vergleich zu einer Untersuchung aus 2004 hat sich nichts an der mangelhaften Information von Verbrauchern gebessert.
Ob Fisch frisch, tiefgekühlt oder geräuchert angeboten wird – Händler müssen die Fischart kennzeichnen, das Fanggebiet oder Herkunftsland und ob es sich um Wildfang oder gezüchtete Ware handelt. Die Verbraucherzentrale hat bei 30 Einzelhandelsgeschäften und 6 Marktständen in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm die Kennzeichnung von insgesamt 653 Frischfischangeboten gecheckt. 72 Prozent der Händler kennzeichnen den angebotenen Fisch lückenhaft. Fast jeder vierte davon verstieß bei jedem der von ihm angebotenen Frischfische gegen die Kennzeichnungsvorschriften. Nur ein Drittel der Händler kennzeichneten ihr Frischfischangebot korrekt.
Seit 2002 müssen Händler die Art, Herkunft und Produktionsart der angebotenen Fische kennzeichnen. Die Verbraucherzentrale fordert den Handel auf, seine Informationspflichten endlich ernst zu nehmen und Frischfisch vorschriftsgemäß zu kennzeichnen. Die Verbraucher haben ein Recht auf Information.
Eine Übersicht aller Untersuchungsergebnisse gibt’s unter www.vz-bw.de/fisch-check.
Pressemittleilung von 23.03.2010
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
"Komm in Form" -Ernährungs-
