

Das EU-Schulfruchtprogramm
Seit Februar 2010 wird das EU-Sch
ulfruchtprogramm auch in Baden-Württemberg angeboten. Ziel des EU-Schulfruchtprogramms ist es, Kinder möglichst früh an eine gesunde Ernährung heranzuführen und den Obst- und Gemüseverzehr zu erhöhen. Hierfür stellt die EU den Mitgliedsstaaten jährlich 90 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse in Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung. Davon entfallen bis zu 2,5 Millionen Euro auf das Land Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Aus den Mitteln der EU können 50 Prozent der Kosten (ohne MwSt.) für die Belieferung von Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit frischem Obst und Gemüse gedeckt werden. Empfohlen wird die bevorzugte Verwendung von regionalen und saisonalen Erzeugnissen.
Wer kann teilnehmen?
Engere Zielgruppe des Programms sind Kinder in Kindertageseinrichtungen und anderen vorschulischen Einrichtungen, in Grundschulen sowie in Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (sog. Brennpunktschulen).
Schulen und vorschulische Einrichtungen können am Programm teilnehmen, wenn sie die Kofinanzierung der EU-Beihilfe selbst, durch den Schulträger oder durch sonstige Dritte (z. B. Eltern, Fördervereine, Sponsoren) aufbringen können. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere während der Einführungsphase des Programms, können auch Schulen mit Kindern, die nicht in die engere Zielgruppe fallen, am Programm teilnehmen. Teilnehmende Schulen und Einrichtungen müssen das Programm pädagogisch begleiten und sich an der Programmevaluierung beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





"Komm in Form" -Ernährungs-
