

Knallbunte Süßigkeiten in der Kritik
Süßigkeiten wie Bonbons, Lutscher, Kaugummis und
Schaumzuckerwaren sind bei Kindern auch wegen ihrer intensiven Farbe beliebt. Einige dieser Farbstoffe, die sogenannten Azofarbstoffe, stehen in der Kritik, da sie sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken können. Seit Juli 2010 müssen Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, einen Warnhinweis tragen.
Azofarbstoffe sind schon lange umstritten
Seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die synthetischen Azofarbstoffe aus Anilin, welches aus Erdöl gewonnen wird, hergestellt. Bereits 1989 wurde der Azofarbstoff Tartrazin auf Grund seiner allergieähnlichen Wirkung in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten. Dieses Verbot wurde vier Jahre später durch eine europaweite, einheitliche Regelung für Zusatzstoffe wieder aufgehoben. Untersuchungen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zeigten, dass der Azofarbstoff Rot 2G (E 128) im Körper zu giftigem Anilin umgewandelt wird und das Erbgut schädigen kann. Ein Verbot des Farbstoffes war die Folge. Außerdem wurden die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für Gelborange S (E110) und Cochenillerot A (E124) herabgesetzt.
Eine englische Studie stellte im Jahr 2007 fest, dass einige künstliche Farbstoffe die Hyperaktivität von Kindern erhöhen. Daraufhin bewirkte das Europaparlament eine Änderung der Gesetzeslage. Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel mit den Azofarbstoffen Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot (E 129) den Warnhinweis „Kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken“ tragen. Diese Regelung gilt auch für den umstrittenen Farbstoff Chinolingelb (E 104).
Welche zugelassenen Azofarbstoffe gibt es?
- E 102 Tartrazin
- E 110 Gelborange S
- E 122 Azorubin
- E 123 Amaranth
- E 124 Cochenillerot A
- E 129 Allurarot
- E 151 Brilliantschwarz
- E 154 Braun FK
- E 155 Braun HT
- E 180 Litholrubin
In Süßigkeiten werden häufig verschiedene Azofarbstoffe kombiniert, so dass regelrecht „Azo-Cocktails“ mit bis zu sechs Farbstoffen enthalten sind. Neben Süßwaren können Azofarbstoffe auch in Schmelzkäse, Keksen, Kuchen, Speiseeis und anderen Lebensmitteln enthalten sein. Die Farbstoffe finden darüber hinaus Anwendung beim Färben von technischen Fetten, Holz, Papier, Kosmetika und Textilien.
Gesundheitliche Risiken
Einige der Farbstoffe werden durch Enzyme zu Anilin, dem krebserregenden Ausgangsstoff, abgebaut. Zudem kann es bei empfindlichen Personen zu einer allergieähnlichen Reaktion kommen. Besonders Personen mit bereits bestehenden Unverträglichkeiten gegen Salicylsäure (in Aspirin) und Benzoesäure (E 210) sind betroffen. Künstliche Farbstoffe können außerdem die Hyperaktivität von Kindern fördern.
Alternativen
Es geht auch ohne synthetisch hergestellte Farbstoffe: Einige Hersteller verzichten auf die künstlichen Farbstoffe und greifen stattdessen zu färbenden Frucht- und Pflanzenextrakten wie Chlorophyll, Beetenrot, Carotinoiden, Spinatextrakt, Kurkuma, Aronia, Saflor oder Holunder.
Tipp: Achten Sie beim Kauf von Süßigkeiten und Süßgetränken auf die Zutatenliste und auf die Warnhinweise auf der Verpackung. Vermeiden Sie Azofarbstoffe und greifen Sie statt dessen auf Produkte mit natürlichen Farbstoffen zurück.
Weitere Informationen und Quellen
Clausen, A.: Azofarbstoffe in Lebensmitteln, UGB-Forum 5/09
MCCANN D et al. Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebocontrolled trial. The Lancet 370 (9598), S. 1560-7, 2007
Autorin: Nicole Rogge
Bildautorin: Friederike Wöhrlin
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
