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Nährwertkennzeichnung
Die Verbraucher, die sich in der Anhörung geäußert haben, fordern überdies eine umfassende und leicht verständliche, verpflichtende Nährwertkennzeichnung. Diese Verbraucherforderung wird durch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen im Sommer 2009 bei über 3.500 Lebensmitteln unterstützt (siehe untenstehenden Bericht). Die Untersuchung belegt eindrucksvoll, dass auf die derzeit noch freiwillige Nährwertkennzeichnung kein Verlass ist.
Zwar ist die Notwendigkeit einer obligatorischen Nährwertangabe EU-weit unbestritten. Darüber, wie sie aussehen soll, wird allerdings kontrovers diskutiert. Während der Verordnungsentwurf Angaben zum Energiewert, zu Fett, gesättigten Fettsäuren und zu Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker und Salz („Big Six“) vorsieht, fordern die Verbraucherzentralen in Deutschland auf der Vorderseite der Verpackung eine farbig unterlegte Nährwertampel und auf der Rückseite die verpflichtende Angabe der so genannten „Big Eight“ (Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, Fettsäuren, Salz, Ballaststoffe). Bereits im Jahr 2008 ergab die Meinungsumfrage „Die Nährwertkennzeichnung aus Sicht der Bevölkerung“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dass 70 Prozent der Befragten eine Kennzeichnung mit den Ampelfarben als wichtige Informationshilfe nutzen würden. Eine farbige Unterlegung der Nährwerte ist leicht verständlich und schnell erfassbar, wie weitere Studien bestätigen.
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Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg