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Herkunftskennzeichnungen
Herkunftskennzeichnungen bergen die Gefahr der Täuschung, da Verbraucher die Angaben nicht überprüfen können. So sieht der Verordnungsvorschlag vor, dass Ursprungsland oder Herkunftsort eines Lebensmittels genannt werden müssen, falls Verbraucher ohne diese Angabe auf eine falsche Herkunft schließen würden. Die Verbraucherzentralen sind der Überzeugung, dass neben der Angabe es Verarbeiters auch das Produktionsland des Lebensmittels sowie das Ursprungsland der wichtigsten Zutaten erkennbar sein müssen.
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Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg