

Azofarbstoffe gehören nicht in Lebensmittel: Warnhinweis auf Verpackungen reicht nicht
Jede dritte bunte Süßware enthält einen oder mehrere der gesundheitlich umstrittenen Inhaltstoffe. Die Verbraucherzentrale fordert ein komplettes Verbot dieser Zutaten für Lebensmittel. In 64 von 171 Süßigkeiten, Backdekors und Tortengüssen fand die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf der Zutatenliste die Angaben Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelb-orange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129) oder Chinolingelb (E 104).
Die Angabe der E-Nummern der zugesetzten Farbstoffe auf Lebensmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können die Zutaten bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien auslösen. Schon lange werden mögliche Zusammenhänge zwischen Azofarbstoffen, Aufmerksamkeitsdefiziten und Hyperaktivität bei Kindern diskutiert.
Ab Juli 2010 soll ein Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf die Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen oder Chinolingelb. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält das nicht für ausreichend. Sie fordert ein vollständiges Verbot der Farbstoffe in Lebensmitteln gemäß des Vorsorgeprinzips.
eingestellt am 15.12.2009
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





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