

Mittagessen in der Schule - Hygiene ausreichend?
Immer häufiger gibt es in Schulen Mittagessen, das von Eltern selbst zubereitet wird. Vielen ist dabei nicht klar, welche Voraussetzungen Laien erfüllen müssen, um dies anbieten zu dürfen. Wer beispielsweise regelmäßig in Schulen das Mittagessen zubereitet, benötigt vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit eine Bescheinigung nach § 43, Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Erstellt wird sie vom Gesundheitsamt oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Eine jährlich wiederkehrende Belehrung dieser Personen gehört ebenfalls zu den Vorschriften der Lebensmittelhygiene. Strengstens untersagt ist, das Essen zu Hause zuzubereiten und in die Schule mitzubringen. Dies sind sinnvolle Regelungen, denn relativ schnell kann eine gefährliche Lebensmittelvergiftung entstehen.
Mit bewundernswertem Engagement, jedoch unter Nichtbeachtung mancher Hygieneregeln gehen einige „Kocheltern“ ans Werk. Oft finden folgende Punkte wenig Beachtung:
- Saubere Arbeitskleidung tragen
- Vor Arbeitsantritt Hände waschen
- Handschmuck ablegen
- kleine Wunden an den Händen mit wasserfestem Pflaster abdecken
- Speisen ausreichend erhitzen
- Speisen während der Essensausgabe bei mindestens 65 °C warm halten
- Gegarte Speisen nicht mit der Hand anfassen
- Leicht verderbliche Lebensmittel kühlen
- Erhitzte und rohe Speisen getrennt lagern
- Alle Reinigungstücher täglich erneuern (waschen)
Die Verantwortung ist groß, denn wer Essen herstellt oder in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für den Schaden, den ein nicht einwandfreies Produkt verursacht. Hat beispielsweise nicht die Schule die Organisationsverantwortung, sondern ist die Elternschaft Veranstalter der Essensaktion, haften die beteiligten Eltern. Gesundheitsamt und Schule sollten die engagierten Eltern dabei unterstützen, eine gesund erhaltende Mittagsmahlzeit in der Ganztagsschule anzubieten. Denn was Profiküchen in der Schule anbieten, ist häufig alles andere als kindgerecht.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





"Komm in Form" -Ernährungs-
