

Kennzeichnung von Eiern - der Eier-Code
Die Kennzeichnung von Eiern ist EU- weit geregelt, die Kennzeichnung erfolgt in allen EU-Mitgliedsstaaten nach dem gleichen System. Ziel der Eier-Kennzeichnung ist die
bestmögliche Verbraucherinformation, die für Klarheit beim Eierkauf sorgen und gezielte Kaufentscheidungen ermöglichen soll. Wichtig für die Verbraucher ist der deutliche Hinweis auf die Haltungsform auf der Verpackung und der Erzeugercode auf jedem Ei.
Welche Eier sind von der Kennzeichnung betroffen?
Die EU- Vorschriften gelten für alle Hühnereier der Güteklasse A. Dies sind die Eier, welche nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert werden und verpackt in den Handel gelangen. Eier, die vom Erzeuger ab Hof oder durch den Verkauf an der Haustür direkt an den Endverbraucher abgegeben werden, sind unsortiert, d. h. nicht nach Güte- und Gewichtsklassen getrennt. Sie müssen nicht gekennzeichnet werden. Eier, die vom Erzeuger auf einem Wochenmarkt angeboten werden, müssen jedoch mit dem Erzeugercode gestempelt sein.
Auch Eier der Klasse B, die für die Nahrungsmittelindustrie sowie für den Non-Food-Bereich bestimmt sind, unterliegen einer Kennzeichnungspflicht.
Der Erzeugercode auf dem Ei
Alle Eier, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen mit einem speziellen Erzeugercode versehen werden, der dem Verbraucher alle wichtigen Informationen liefert.
Mit der Kennzeichnungspflicht einher geht die Registrierungspflicht aller Betriebe, die mehr als 350 Legehennen besitzen und aller Betriebe mit weniger als 350 Legehennen, welche kennzeichnungspflichtige Eier in den Verkehr bringen. Bei der Registrierung wird jedem Betrieb eine Kennnummer zugewiesen, die Teil des Erzeugercodes ist.
Der Erzeugercode ist EU-weit gleich aufgebaut: Als erstes kommt die
- Kennung für das Haltungssystem (1 Stelle), dann folgt die
- Kennung für den Mitgliedsstaat (2 Stellen),
- die Kennung des Landes (2 Stellen),
- die Betriebsnummer (4 Stellen) und die
- Stallnummer (1 Stelle).

Code für das Haltungssystem (1. Stelle)
|
0 |
Ökologische Erzeugung (Futter aus ökologischem Anbau, Auslaufhaltung, Belegdichte im Stall höchsten 6 Legehennen pro Quadratmeter) |
|
1 |
Freilandhaltung (Stallhaltung, wie bei Bodenhaltung und zusätzlich tagsüber Auslauf ins Freie; jedem Huhn stehen im Auslauf mindestens 4 Quadratmeter Fläche zur Verfügung) |
|
2 |
Bodenhaltung (Stallhaltung, 1/3 des Stalls ist eingestreut, um Hennen ihre angeborenen Verhaltensweisen zu ermöglichen, Nester auf mehrere Etagen) |
|
3 |
Käfighaltung (Haltung in herkömmlichen Käfigen, keine Sitzstangen oder Nester, äußerst beengte Lebensweise ohne die Möglichkeit den angeborenen Verhaltensweisen nachzugehen) |
Code für die Mitgliedsstaaten
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
NL = Niederlande
Code für die Bundesländer
|
01 |
Schleswig-Holstein |
09 |
Bayern |
|
02 |
Hamburg |
10 |
Saarland |
|
03 |
Niedersachsen |
11 |
Berlin |
|
04 |
Bremen |
12 |
Brandenburg |
|
05 |
Nordrhein-Westfalen |
13 |
Mecklenburg-Vorpommern |
|
06 |
Hessen |
14 |
Sachsen |
|
07 |
Rheinland-Pfalz |
15 |
Sachsen-Anhalt |
|
08 |
Baden-Württemberg |
16 |
Thüringen |
Eine Erklärung des Codes für das Haltungssystem wird in der Verpackung gegeben.
Unter www.was-steht-auf-dem-ei.de können Sie einen Erzeugercode eingeben und erfahren so die exakte Herkunft des Eies.
Die neue Eierverpackung
Gemäß den Verpackungsnormen müssen auf Kleinpackungen bis zu 36 Eiern folgende Informationen in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift angegeben werden:
- Güteklasse (für den normalen Verbraucher sind nur Eier der Güteklasse A relevant)
- Gewichtsklasse
|
XL |
Sehr groß |
73 g und darüber |
|
L |
Groß |
63 g bis unter 73 g |
|
M |
Mittel |
53 g bis unter 63 g |
|
S |
Klein |
unter 53 g |
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): das MHD darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten, nach dem 18. Tag müssen Eier im Handel gekühlt werden. Das letzte Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen.
- Packstelle: die Packstelle muss mit Name, Anschrift und Kennnummer auf der Packung zu finden sein.
- Zahl der verpackten Eier.
- Verbraucherhinweis „bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des MHD durcherhitzen“.
- Hinweis auf die Haltungsform (ökologische Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung, Käfighaltung).
Werden die Eier lose verkauft, so sind die Angaben auf einem Schild auf bzw. neben der Ware oder auf einem Begleitzettel anzugeben.
Die folgenden Angaben können freiwillig auf Verpackungen angegeben werden, sofern sie den allgemeinen Regeln des Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechts entsprechen:
- Verkaufspreis
- Ursprung der Eier
- Legedatum; empfohlenes Verkaufsdatum; Datum, ab wann die Eier zu kühlen sind
- Betriebsführungscodes
Weitere Informationen und Quellen
Thema Eier im Infodienst Ernährung der Landwirtschaftsverwaltung
Thema Eier bei was-wir-essen.de
www.freiheit-schmeckt-besser.de
Klarheit, Informationen zur neuen Legehennenverordnung und Eierkennzeichnung, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, 2004
Landpost 44/2003, Artikel Legehennenbetriebsregistergesetz
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
