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Convenience-Lebensmittel, Convenience Food
Die englische Bezeichnung „Convenience“ bedeutet Bequemlichkeit. Als Convenience Food werden alle vorgefertigten Lebensmittel zusammengefasst. Dadurch, dass der Hersteller bestimmte Be- und Verarbeitungsstufen übernimmt, wird die weitere Zubereitung in Privathaushalt, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung erleichtert.
Convenience Lebensmittel werden in „teilfertige“ und „verzehrsfertige“ Produkte unterteilt.
Teilfertige Lebensmittel:
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1. küchenfertig |
Alle nicht essbaren Teile sind entfernt, Lebensmittel werden nach eigenen Rezepten zubereitet und gegart |
z.B. unzubereitetes Tiefkühl-Gemüse, Fischfilet |
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2. garfertig |
Produkte müssen nur noch gegart werden |
z.B. Nudeln oder Tüten-Suppen |
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3. zubereitungsfertig |
Lebensmittel müssen nur noch erwärmt oder angerührt werden |
z.B. Suppenkonserven Tiefkühl-Fertiggerichte oder Kartoffelpüreepulver |
Bei verzehrsfertigen Lebensmitteln hat der Hersteller alle Be- und Zubereitungsschritte übernommen. Sie können, ggf. nach Entfernen der Verpackung, sofort gegessen werden. Hierzu zählen beispielsweise Fischkonserven, Backwaren, Speiseeis oder Fruchtjoghurt.
Der ernährungsphysiologische Wert von Convenience-Lebensmitteln ist sehr unterschiedlich. Während tiefgekühlte Produkte meist hohe Vitamingehalte aufweisen, kommt es beispielsweise in Konserven oder Trockenprodukten zu größeren Verlusten bei empfindlichen Vitaminen. Ungünstig zu bewerten ist der teilweise hohe Fett-, Salz- oder Zuckergehalt der Produkte sowie die Verwendung zahlreicher Zusatzstoffe.
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