

Zusatzstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln - für Bio gelten strenge Regeln
Appetitanregende Farben, eine lange Haltbarkeit und so manches Geschmackserlebnis wären ohne den Einsatz von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln nicht zu erzeugen. Farbstoffe, Konservierungsmittel und Co. sind aus der Lebensmittelproduktion längst nicht mehr wegzudenken. Viele Verbraucher sind davon wenig begeistert. Alternativen sind Bio-Produkte. Hier sind viel weniger Zusätze erlaubt als bei konventionellen Lebensmitteln.
Zugelassene Lebensmittelzusatz- und -hilfsstoffe

Neues EU-Bio-Siegel
Insgesamt sind in der Europäischen Union 316 Lebensmittelzusatz- und -hilfsstoffe zugelassen. Die EG-Ökoverordnung begrenzt ihre Verwendung bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln jedoch streng: Nur 43 dürfen hier eingesetzt werden. Erlaubt sind Stoffe, die vorzugsweise in der Natur vorkommen oder ohne die das Öko-Lebensmittel nachweislich nicht herzustellen oder haltbar zu machen ist. Farbstoffe und Geschmacksverstärker sind nicht zugelassen, Konservierungsstoffe ebenso – abgesehen von Schwefel bei der Weinerzeugung sowie Natriumnitrit und Kaliumnitrat bei Fleischerzeugnissen.
Bio-Käse
Bio-Käseerzeugern ist die Verwendung des Oberflächenbehandlungsmittels Natamycin verboten. Sie müssen strenge Hygienemaßnahmen einhalten, um ihren Käse vor Verderb zu schützen. Bei konventionell erzeugtem Schnittkäse kann man das aufgrund seiner antibiotischen Wirkung umstrittene Natamycin hingegen kaum noch umgehen – seine Verwendung wird auch mit „E 235“ gekennzeichnet.
Aromen
Aus tierischen oder pflanzlichen Rohstoffen gewonnene Aromen sind bei „Bio“ erlaubt. Dies können zum Beispiel Bakterien oder Baumrinde sein. Die Anbauverbände Bioland und Demeter sind strenger als die EG-Ökoverordnung: Sie erlauben nur aus pflanzlichen Lebensmitteln gewonnene natürliche Aromastoffe und -extrakte für Milcherzeugnisse und Speiseeis. Wer Zusatzstoffe so weit wie möglich meiden möchte, findet bei Bio-Lebensmitteln also echte Alternativen. Trotzdem sollte man auch hier einen Blick auf die Zutatenliste werfen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





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