

Zitrusfrüchte: „unbehandelt“ kann missverständlich sein
Zitrusfrüchte, die mit dem Vermerk „unbehandelt“ oder „nach der Ernte unbehandelt“ gekennzeichnet sind, können während der Kultur dennoch mit Pestiziden behandelt worden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, sicherheitshalber zu ökologisch produzierten Orangen und Zitronen greifen, wenn die Schalen zum Backen oder Marmelade kochen verwendet werden sollen.

Behandlung der Oberfläche
Die Oberfläche der leicht verderblichen Zitrusfrüchte wird häufig mit künstlichen oder natürlichen Wachsen behandelt, um Verderben und Austrocknung zu verhindern. Zur Behandlung der Schale oder dem Einwickelpapier sind Diphenyl (E 230), Orthophenylphenol (E 231), Natriumortho-phenylphenolat (E 232) sowie das Pestizid mit konservierenden Eigenschaften Thiabendazol (233) zugelassen. Die Behandlung muss gekennzeichnet sein, egal ob die Ware lose oder verpackt angeboten wird. Vorgeschrieben ist dann der Hinweis „gewachst“, „konserviert mit ...“, „mit Konservierungsstoff ...“.
Wer meint, bei Früchten mit der Kennzeichnung „unbehandelt“ oder „nach der Ernte unbehandelt“ Öko-Ware einzukaufen, irrt. Derartige Kennzeichnungen geben keine Auskunft über möglicherweise während der gesamten Wachstumsperiode eingesetzte Pestizide.
Öko- oder Bio Zitrusfrüchte
Öko- oder Bio- Zitrusfrüchte geben mehr Sicherheit: Bei der Erzeugung wird ganz bewusst auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet und auch nach der Ernte erfolgt keine Oberflächenbehandlung.
Beim Schälen behandelter Früchte können Konservierungsstoffe auf Hände und Fruchtfleisch übertragen werden. Daher sollten sie vor dem Schälen gründlich mit warmem Wasser gewaschen werden. Es ist außerdem nicht sinnvoll, wenn Zitrusfrüchte mit Oberflächenbehandlung auf dem „bunten Teller“ oder in der Obstschale direkten Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln haben.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
"Komm in Form" -Ernährungs-
