

Lebensmittelindustrie setzt Nährwertkennzeichnung für Kindersüßwaren aus
Ärgerliches Ergebnis einer Einkaufstour der Verbraucherzentrale zum Schulanfang: Die Nährwertkennzeichnung von Süßwaren für Kinder verdient eine glatte „Sechs“! Dabei sind einige Hersteller Mitglied der Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (peb), die sich der Förderung
eines gesunden Lebensstils verschrieben hat.
Für eine bewusste Lebensmittelauswahl benötigen Kinder und ihre Eltern eine leicht verständliche Nährwertkennzeichnung. Dies leistet die so genannte Ampelkennzeichnung. Sie listet auf, welche Anteile an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz als gering (grün), mittel (gelb) und hoch (rot) einzustufen sind.
Freiwillige Kennzeichnung auf Kindersüßwaren selten
Die Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigt jedoch, dass viele Lebensmittelhersteller entgegen aller Lippenbekenntnisse an einer verständlichen Information ihrer Kunden kein Interesse haben. Die Verbraucherzentrale hat die Nährwertkennzeichnung bei 21 Süßwaren (Schokolade, Kekse, Marzipan, Gummibärchen, Brausepulver), die sich in ihrer Aufmachung mit Märchengestalten, Dinos und weiteren Merchandising-Figuren speziell an ABC-Schützen richten, untersucht. Lediglich einmal ist das von der Lebensmittelindustrie bevorzugte und zur Zeit beworbene Modell der Kennzeichnung auf einem der untersuchten Produkte zu finden. In einem Naschkoffer wird allerdings alkoholhaltiges Marzipan verkauft. Alkohol gehört jedoch grundsätzlich nicht in Süßigkeiten für Kinder, auch nicht zur Aromatisierung. Eigentlich eine Binsenweisheit, gerade für Lebensmittelhersteller.
Verbindliche erweiterte Lebensmittelkennzeichnung
Da die Produzenten nicht freiwillig tätig werden, muss die Politik die Ampelkennzeichnung direkt auf der Verpackung verbindlich vorschreiben. Eine an das Modell der Industrie angelehnte Kennzeichnung löst das Informationsproblem nicht.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
"Komm in Form" -Ernährungs-
