

Selbstverpflichtung bei Milchkennzeichnung funktioniert nur bedingt

ESL-Milch, seit Ende 2008 im Handel, wurde in den Kühlregalen des Lebensmitteleinzelhandels zunehmend zum Konkurrenzprodukt zur pasteurisierten Frischmilch (Näheres dazu siehe Übersicht unten). Eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung des Herstellungsverfahrens fehlte aber. Lediglich an Bezeichnungen wie „hält extra lange“ oder „extra lange frisch“ sowie an den Mindesthaltbarkeitsdaten war erkennbar, dass es sich um ESL-Milch handelte. Die Verbraucher fühlten sich getäuscht und beschwerten sich bei den Verbraucherzentralen. Die Verbraucherverbände forderten daraufhin eine klare, verständliche Kennzeichnung des Erhitzungsverfahrens als Entscheidungshilfe beim Einkauf.
Anfang Februar 2009 einigten sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) auf folgende freiwillige Selbstverpflichtung zur Kennzeichnung des Erhitzungsverfahrens von „Frischmilch“: Klassische Konsummilch soll mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“ und ESL- Milch mit dem Hinweis „länger haltbar“ gekennzeichnet werden. Die Angabe des angewandten Verfahrens „Hocherhitzung“ oder „Mikrofiltration“ zur Information der Verbraucher wurde begrüßt. Vorhandene Verpackungsbestände sollten aufgebraucht werden.
Ende Juni 2009 führten die Verbraucherzentralen bundesweit eine Markterhebung zur Kennzeichnung von Konsummilch durch. Von 660 Milchpackungen waren nur 242 richtig gekennzeichnet, 202 mit dem Zusatz „länger haltbar“ und 40 mit „traditionell hergestellt“.
Im September 2009 überprüften die Verbraucherzentralen erneut die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung von Milchwirtschaft und Handel. Diesmal wurden noch 174 (von 418) nicht korrekt gekennzeichnete Milchverpackungen gefunden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich erneut an das Verbraucherschutzministerium, die Milchwirtschaft und den Einzelhandel gewandt und die nicht vollständige Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisiert. Verbraucher haben ein Anrecht auf eine eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel. Bundesverbraucherministerin Aigner muss gesetzlich regeln, dass Frischmilch und ESL-Milch auf einen Blick zu unterscheiden sind.
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Was ist ESL-Milch? ESL-Milch (Extended Shelf Life), freiwillige Kennzeichnung „länger haltbar“, ist 21–24 Tage haltbar.
Wie wird ESL-Milch hergestellt? Vor- und Nachteile von ESL-Milch? Das Max Rubner Institut der Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Kiel bescheinigte in einer aktuellen Untersuchung, dass pasteurisierte Milch etwas besser schmeckt als ESL- oder zwei bis drei Wochen alte H-(Ultrahocherhitzte) Milch. Hinweise auf niedrigere Vitaminkonzentrationen bei ESL-Milch im Vergleich zu pasteurisierter Milch gab es nicht. Die Veränderung (Denaturierung) der Molkenproteine entspricht beim Mikrofiltrationsverfahren der pasteurisierten und beim Hocherhitzungsverfahren denen der Ultrahocherhitzten Milch (H-Milch). Achtung: Geöffnete ESL-Milch verdirbt im Kühlschrank genau so schnell wie pasteurisierte Milch. Eine Inaugenscheinnahme des Angebots in 10 Läden in Stuttgart zeigte Anfang November 2009, dass 76 Prozent ESL-Milch und rund 13 Prozent Frischmilch verkauft werden. Der Rest konnte mangels Kennzeichnung nicht zugeordnet werden. Die Discounter boten keine Frischmilch mehr an. |
eingestellt am 12.01.2010
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
"Komm in Form" -Ernährungs-
