

„Ohne Zuckerzusatz“ oder „reich an Kalzium“ – das muss stimmen
Eine Verordnung schafft Klarheit
„Ohne Kristallzuckerzusatz“ prangte in der Vergangenheit häufig auf Lebensmittelverpackungen und sollte gesundheitsbewusste Käufer von der Qualität der beworbenen Produkte überzeugen. Ohne ins Kleingedruckte zu schauen, blieb unklar, welche anderen Zuckerarten oder süßenden Zutaten wie Honig und Fruchtsüße trotzdem im Lebensmittel enthalten waren. Dies und die Verwendung weiterer nährwertbezogener Aussagen wie „reich an Kalzium“ oder „Ballaststoffquelle“ ist inzwischen klarer geregelt, denn bereits seit Juli 2007 gilt die so genannte Health-Claims-Verordnung, eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln.
Der zentrale Grundsatz ist:
Alle Angaben sind verboten, die nicht laut Verordnung erlaubt sind. Welche Auslobungen zum Nährwert zulässig sind und unter welchen Bedingungen, ist im Anhang zu finden. Die Aussage „Ohne Zuckerzusatz“ ist beispielsweise zugelassen. Allerdings darf das beworbene Lebensmittel dann keine Zuckerarten und auch keine Zutaten enthalten, die wegen ihrer süßenden Wirkung zugesetzt werden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, wenn das Produkt von Natur aus Zucker enthält. Solche strikten Regelungen sollen Konsumenten vor mehrdeutigen und irreführenden Werbeaussagen schützen.
In-Kraft-Treten und Verbote
Die Health-Claims-Verordnung tritt stufenweise in Kraft und wird zukünftig alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen regeln. Dann sind auch Angaben wie „stärkt die Knochen“ oder „Cholesterin senkend“ genau definiert und setzen voraus, dass die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Grundsätzlich verboten werden diese Aussagen für Lebensmittel mit ungünstigem Nährstoffprofil, die zum Beispiel viel Fett und Zucker enthalten. Schokoladen mit milchhaltiger Füllung dürfen daher zukünftig nicht als kalziumreich beworben werden. Damit wird erreicht, dass diese durch den Kalzium-Zusatz nicht fälschlicherweise ein gesundes Image erhalten.
Vollständige Umsetzung erst in etlichen Jahren
Bis zur vollständigen Umsetzung aller Regelungen ziehen allerdings noch etliche Jahre ins Land. Zunächst müssen die erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben zusammengestellt, die Voraussetzungen für ihre Verwendung festgelegt sowie die erforderlichen Nährwertprofile erstellt werden. Bis 2010 soll dies abgeschlossen sein. Zusätzlich gelten aber Übergangsregelungen für bereits produzierte Lebensmittel sowie Handelsmarken oder andere Markennamen, die als nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussage verstanden werden können. Geduld ist also gefragt, bis die verbesserte Kennzeichnung vollständig greift.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
"Komm in Form" -Ernährungs-
