

Lebensmittel zur Senkung des Cholesterinspiegels
Immer mehr Menschen greifen zu Lebensmitteln mit cholesterinsenkender Wirkung. Die Hälfte der Konsumenten tut dies bewusst und teilweise in Absprache mit dem Arzt, die andere Hälfte verzehrt die Lebensmittel ohne besondere Notwendigkeit. Was steckt hinter den Produkten, die in der Werbung mit „senkt den Cholesterinspiegel“ angepriesen werden und sind sie schädlich für diejenigen, deren Cholesterinwert im normalen Bereich liegt?
Pflanzensterine in Lebensmitteln
Margarine, fettarme Milch oder Joghurt - der Umsatz mit Produkten, die mit den Slogan werben „Für Verbraucher, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten“ oder „senkt nachweislich den Cholesterinspiegel“ ist groß.
Verantwortlich für die cholesterinsenkende Wirkung sind die Pflanzensterine, auch Phytosterine genannt. Diese sekundären Pflanzenstoffe sind natürliche Bestandteile von Pflanzenzellen. Ihr chemischer Aufbau gleicht dem des Cholesterins. Sie kommen vor allem in fettreichen Pflanzenteilen, wie Nüssen und Pflanzensamen vor, aber auch in Gemüse, Getreide und Bohnen. Durch den Verzehr dieser Produkte nimmt ein Europäer etwa 200 bis 400 g Phytosterine auf, Vegetarier circa die doppelte Menge.
In den genannten Milcherzeugnissen werden die Sterine künstlich zugesetzt. Diese stammen meist aus Pflanzenölkonzentraten (freie Sterole und Fettsäureester), die bei der Ölraffination von Soja und Raps als Nebenprodukt anfallen. Die Pflanzensterinzusätze können auch aus Tallöl hergestellt sein, welches bei der Holzverarbeitung anfällt.
Wirkung der Pflanzensterine
Durch wissenschaftliche Studien wurde nachgewiesen, dass Phytosterine den Cholesterinspiegel senken. Grund dafür ist, dass die Sterine die Aufnahme von Nahrungscholesterin aus dem Darm behindern. Durch 1 bis 2 g täglich kann der Cholesterinwert im Blut bis zu 10 % fallen. Eine Erhöhung der Dosis bringt keine Effektsteigerung. Die europäische wissenschaftliche Behörde für Lebensmittelsicherheit (SCF/EFSA) empfiehlt maximal 3 g Sterine pro Tag aufzunehmen. Zwar sind bislang keine schwerwiegenden Gesundheitsschäden durch den Verzehr von Produkten mit Pflanzensterinen bekannt, doch ob die langfristige Einnahme ein Gesundheitsrisiko birgt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Einen bisher bekannten, unerwünschten Effekt hat der Verzehr wirksamer Pflanzensterinmengen: Die Aufnahmemenge von Carotinoiden und fettlöslichen Vitaminen aus Lebensmitteln wird reduziert. Durch einen höheren Konsum von Obst und Gemüse lässt sich diese Wirkung individuell ausgleichen.
Tipp: Personen ohne hohen Cholesterinspiegel, wie auch Kinder unter 5 Jahren, Schwangere und Stillende sollten diese Produkte vorsorglich nicht verzehren. Der Verzehr von Lebensmitteln mit Pflanzensterinen bei gleichzeitiger Einnahme cholesterinsenkender Medikamente sollte unbedingt in Absprache mit einem Arzt erfolgen.
Kennzeichnung der Lebensmittel mit Pflanzensterinen
Da die mit Pflanzensterinen angereicherten Lebensmittel einen nachweislich positiven Nutzen auf die Gesundheit haben, handelt es sich hierbei um Functional food, welche nach der Health Claims Verordnung die oben genannten Slogans tragen dürfen. Außerdem müssen sie den Warnhinweis tragen, für welche Personengruppen die Lebensmitteln ungeeignet sind. Zusätzlich sollten sie auf die Absprache mit dem Arzt hinweisen.
Diese Maßnahmen konnten bis jetzt nicht verhindern, dass nur 53 % der Käufer sich vor Einnahme mit dem Arzt verständigt hatten und 27 % nicht wissen, dass diese Lebensmittel nicht von allen Menschen gegessen werden sollten. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen weitere Maßnahmen zur eindeutigen Identifikation dieser Lebensmittel:
- Die Zielgruppe von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz muss klar und eindeutig benannt werden.
- Deutlicher Hinweis, dass die Produkte nicht vorbeugend verzehrt werden sollen.
- Produkte mit Pflanzensterinen sollten getrennt von herkömmlichen Produkten angeboten werden, ähnlich wie bei glutenfreien Produkten.
Weitere Informationen und Quellen
www.health-claims-verordnung.de
Der Brockhaus Ernährung, 2004
Knack Punkt 8/2007
Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung 25.06.2007
Verbraucherzentrale Bundesverband, Presseinfo 25.06.2007
DGE info 11/2007
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
