

EG-Öko-Verordnung
Der ökologische Landbau ist für die Europäische Union in der EG-Öko-Verordnung rechtlich festgelegt. Jeder Betrieb, der seine Produkte als Öko- oder Bioprodukt vermarkten will, muss die Vorgaben dieser Verordnung einhalten. Ob er die Vorgaben einhält, wird in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft.
Rechtliche Regelungen zum ökologischen Landbau
Mit der EG-Öko-Verordnung wurden 1991 für die Europäische Union (EU) einheitliche Mindeststandards für den ökologischen Landbau bzw. Ökoprodukte festgelegt. Ziel dieser Verordnung war, den ökologischen Landbau zu schützen und zu unterstützen, den lauteren Wettbewerb zwischen Herstellern von Ökoprodukten sicherzustellen, den Verbraucher vor Irreführung zu schützen und dadurch das Verbrauchervertrauen zu steigern.
Geregelt ist in der EG-Öko-Verordnung die Erzeugung und Verarbeitung, der Handel, der Import aus Drittländern sowie die Kennzeichnung und Kontrolle von Öko-Agrarerzeugnissen und -Lebensmitteln. Die EG-Öko-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Geltungsbereich der EG-Öko-Verordnung
Sie gilt für alle Betriebe und Unternehmen, die in der EU Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, lagern, aufarbeiten, aus einem Drittland importieren oder handeln, um sie mit Hinweis auf den ökologischen bzw. biologischen Landbau zu vermarkten. So darf z. B. ein Landwirt sein Getreide nur dann als Ökogetreide vermarkten, wenn er die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung zur Erzeugung einhält und sich dem Kontrollverfahren gemäß dieser Verordnung unterstellt. Ebenso darf ein Bäcker sein Brötchen nur dann als Ökobrötchen vermarkten, wenn er die entsprechenden Vorgabe der EG-Öko-Verordnung zur Verarbeitung einhält und sich dem Kontrollverfahren unterstellt. Auch für einen Importeur, der seine in die EU importierten Ökobananen als solche vermarkten will, gelten die entsprechenden Vorgaben der EG-Öko-Verordnung. Die EG-Öko-Verordnung gilt für pflanzliche und tierische Produkte, Futtermittel, Großhandel und Markenartikel-Hersteller.
Neue EG-Öko-Verordnung seit 2009
Im Juni 2007 wurde die vollständige Neufassung der EG-Öko-Verordnung beschlossen (Verordnung (EG) Nr. 834/2007). Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue EG-Öko-Verordnung 834/2007 sowie zwei Durchführungsverordnungen (Nr. 889/2008 und 1235/2008), die detaillierte Bestimmungen für die konkrete Umsetzung der Basisverordnung enthalten. Die neue EG-Öko-Verordnung wurde durch die Anwendungsbereiche Aquakultur, Wein, Heimtierfutter, Seetang und Hefen erweitert.
Das Ökolandbaugesetz in Deutschland
Seit 2002 gibt es in Deutschland noch das Öko-Landbaugesetz (ÖLG). Das ÖLG dient der Durchführung und Überwachung der Einhaltung der EG-Öko-Verordnung. So regelt es u. a. die zentrale Zulassung von privaten Kontrollstellen und die zentrale Erteilung von Importermächtigungen für Ökoprodukte aus Drittländern. Ebenso regelt es, dass die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der EG-Öko-Verordnung bei den zuständigen Behörden der Bundesländer liegt. Diese wiederum haben die Möglichkeit der Übertragung von Überwachungsaufgaben auf die jeweiligen Kontrollstellen.
Das ÖLG enthält auch Vorschriften zum Datenaustausch von Kontrollstellen und Behörden (Melde- und Informationspflichten) sowie Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung. In der novellierten Fassung des Ökolandbaugesetzes ist auch der Bereich der Außer-Haus-Verpflegung geregelt, welche von der EG-Öko-Verordnung nicht geregelt wird.
Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau
Die Kennzeichnung von Öko- bzw. Bio-Lebensmitteln und -Agrarerzeugnissen ist rechtlich geregelt in der EG-Öko-Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass auf allen verpackten Ökoprodukten der Name und/oder die Codenummer der Kontrollstelle angegeben werden muss, die für den jeweiligen Betrieb zuständig ist. Auf loser Ökoware muss diese Angabe zumindest aus Lieferschein oder Rechnung hervorgehen. Diese Angabe ist in Deutschland nach folgendem Schema aufgebaut:
"DE-000-Öko-Kontrollstelle"
Das DE steht für Deutschland, die Nummer (im Beispiel 000) kennzeichnet die Kontrollstelle. Die Codenummern der anderen EU-Staaten sind ähnlich, tragen aber andere Länderkürzel, z. B. "IT" für Italien oder "ES" für Spanien. Anstelle von Zahlen/Ziffern, wie in Deutschland üblich, werden in anderen EU-Staaten z. T. auch Buchstabenkombinationen als Kontrollstellennummer verwendet.
Liste der in Baden-Württemberg tätigen Kontrollstellen
Zusätzlich gibt es noch eine ganze Menge an staatlichen und privaten Ökozeichen. Die Angabe bzw. Nutzung dieser Zeichen ist jedoch freiwillig.
Staatliche Zeichen sind zum Beispiel das EU-Gemeinschaftsemblem, das Biosiegel des Bundes oder das Bio-Zeichen Baden-Württemberg, das speziell nur für Ökoprodukte aus Baden-Württemberg genutzt werden darf.
Anbauverbände des Ökolandbaus und ihre Kennzeichnung


Neben den staatlichen gibt es noch verschiedenen privatrechtliche Regelungen zum ökologischen Landbau, z. B. die Richtlinien der Öko-Anbauverbände. Die Richtlinien entsprechen im Minimum den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung, gehen aber über diese hinaus. So ist z. B. nach der EG-Öko-Verordnung die Teilumstellung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf ökologischen Landbau möglich (ökologischer Pflanzenbau, konventionelle Tierhaltung), während nach den Richtlinien der Öko-Anbauverbände i. d. R. nur eine Gesamtumstellung auf ökologischen Landbau zulässig ist. Auch für den Zukauf von Futtermitteln oder bei der Lebensmittelverarbeitung gelten z. T. strengere Vorschriften.
Bei den privatrechtlichen Zeichen sind vor allem die der Ökoanbauverbände bekannt, wie z. B. Bioland, Demeter, Ecovin und Naturland. Wer diese Zeichen nutzen will, muss Mitglied in dem entsprechenden Verband sein und neben der EG-Öko-Verordnung auch die Richtlinien des Verbandes einhalten.
Weitere Informationen
Verbände des Ökologischen Landbaus
Umfassende Infos über Ökolandbau im Infodienst Ernährung der Landwirtschaftsverwaltung
Weitere Informationen zum Ökolandbau unter www.oekolandbau.de
Untersuchungsergebnisse Öko-Monitoring
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
