

Lebensmittelzusatzstoffe - Rechtslage und Kennzeichnung
Lebensmittelzusatzstoffe spielen seit vielen Jahren eine Rolle in der Ernährung, trotzdem gehören sie immer noch zu den am kritischsten hinterfragten Substanzen in unserer Nahrung. So sollen Zusatzstoffe Krebs erregen, gefährlich sein, Allergien auslösen und Schuld an Überaktivität von Kinder haben. Was viele Verbraucher nicht wissen: Zusatzstoffe sind die am meisten geprüften Zutaten von Lebensmitteln.
Zusatzstoffe auf dem Prüfstand
Zusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein, um in Deutschland und der EU zugelassen zu werden. Diese Prüfung ist EU-weit gültig und wurde bisher vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) durchgeführt. Künftig wird es die Aufgabe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ELBS) sein.
Bevor ein Zusatzstoff zugelassen wird wird geprüft, wie sich dieser Stoff im Organismus verhält: ob er verändert wird, sich anreichert oder unverändert ausgeschieden wird. Daraus ergibt sich die Frage nach den möglichen akuten Folgen, ob diese dauerhaft oder reversibel sind. Ein weiterer wichtiger Punkt in dieser Prüfung sind Hinweise auf zellverändernde, krebserregende oder erbgutverändernde Eigenschaften. Zeigt der Zusatzstoff in diesen Tests keine negativen Wirkungen, dann wird die Verzehrsmenge ermittelt. Dafür wird die getestete und als ungefährlich eingestufte Menge noch einmal durch 100 geteilt. Dieser Wert ist der ADI Wert (acceptable daily intake), eine sichere Tagesdosis, die auch bei lebenslanger Einnahme keine Gesundheitsbeeinträchtigung verursacht. Der ADI Wert ist so niedrig, dass auch Kranke, Kinder und ältere Menschen keinerlei Bedenken haben müssen. Eine zu große Aufnahme eines Zusatzstoffes ist bei einer normalen Mischkost nicht möglich, da die Zulassungen dementsprechend vorgenommen werden.
Rechtslage von Zusatzstoffen
Um überhaupt als Zusatzstoff in Frage zu kommen gelten drei Bedingungen, die ein Stoff erfüllen muss:
- Ein Zusatzstoff muss technologisch notwendig sein. Bsp.: Durch den Zusatzstoff wird eine gleichbleibende Qualität des Lebensmittels erzielt.
- Der Verbraucher darf durch die Verwendung eines Zusatzstoffes nicht getäuscht werden. Fehlerhafte oder schlechte Qualität der Rohstoffe darf mit der Verwendung nicht vorgetäuscht werden.
- Zusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.
Erst wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, kommt die Zulassung des Zusatzstoffes in Betracht. Um die Sicherheit zu erhöhen wird es in Deutschland und in der EU rechtlich so gehandhabt, dass Zusatzstoffe dem Verbotsprinzip unterliegen. Zusatzstoffe sind damit grundsätzlich verboten, es sei denn, ihre Zulassung wurde ausdrücklich erlaubt. Ein Großteil der Zusatzstoffe wird zudem nur für bestimmte Lebensmittel und Anwendungen zugelassen. Auch die Verwendungsmenge wird begrenzt.
Kennzeichnung von Zusatzstoffen
Alle Lebensmittel, die Zusatzstoffe enthalten, müssen gekennzeichnet werden.
Verpackte Lebensmittel
Bei verpackten Lebensmitteln erscheint der Hinweis auf die Verwendung von Zusatzstoffen in der sogenannten Zutatenliste. Da in der Zutatenliste die Zutaten nach der Menge ihrer Zugabe aufgeführt sind, erscheinen die Zusatzstoffe, die nur in geringen Mengen zugesetzt werden, meist am Ende der Liste. Alle verwendeten Zusatzstoffe müssen mit zwei Bezeichnungen angegeben werden:
- mit ihrem Klassennamen, z. B. Konservierungsstoff, Farbstoff, Süßungsmittel
- mit dem chemischen Namen oder der E-Nummer
Der Klassenname informiert den Verbraucher über den Zweck des Lebensmittels, da dieser aus der E-Nummer nicht erkennbar ist. Die E-Nummer ist in allen EU-Ländern einheitlich. Der genaue Stoff kann in vielen Listen nachgelesen werden wie unter www.zusatzstoffe-online.de.
Lose Ware
Auch Lebensmittel ohne Verpackungen müssen gekennzeichnet werden, wenn Zusatzstoffe bei der Herstellung oder Nachbehandlung eine Rolle gespielt haben. Da bei loser Ware die Zutatenliste fehlt, müssen die wichtigsten Zusatzstoffgruppen auf einem Schild neben der Ware, auf einem Sammelaushang, einem Computerdisplay oder in einem ausliegendem Heft angegeben werden.
Vorgeschrieben sind folgende Angaben:
- mit Farbstoff
- mit Konservierungsstoff bzw. konserviert
- mit Antioxidationsmittel
- geschwefelt
- mit Phosphat (bei Fleischerzeugnissen)
- mit Nitritpökelsalz
- mit Geschmacksverstärker
- gewachst
- mit Süßungsmittel
Weitere Informationen und Quellen
Zusatzstoffe im Infodienst Ernährung der Landwirtschaftsverwaltung
Die Zutatenliste, Broschüre aid, 2003
Zusatzstoffe in Lebensmitteln, Broschüre Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, 2000
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
