

Was bringen Nahrungsergänzungsmittel? - Einsatz, Sinn und rechtliche Regelung
Gesundheit aus der Dose – mit Nahrungsergänzungsmitteln scheint das kein Problem mehr zu sein. Denn die kleinen Tabletten oder Kapseln sollen dem Körper die nötigen Nährstoffe zuführen, die aufgrund veränderter Ernährungsgewohnheiten mit der normalen Nahrung nicht mehr in ausreichender Menge aufgenommen werden. "Gesundheitsfördernd“, „zur Stärkung des Immunsystems“ oder „verdauungsanregend“ sind nur einige Begriffe mit denen Nahrungsergänzungsmittel werben und immer mehr Verbraucher zu Kauf anregen.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel enthalten einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form, um so die Ernährung zu ergänzen. Neben Vitaminen und Mineralstoffen können auch Ballaststoffe, essentielle Fettsäuren oder bestimmte Eiweiße bzw. Aminosäuren Grundlage der Nahrungsergänzungsmittel sein. Sie werden häufig in für Lebensmittel eigentlich untypischer Form von Tabletten, Kapseln, Brausetabletten oder Ampullen angeboten.
Typische Präparate sind:
- Multivitaminpräparate zur Vorbeugung des Vitaminmangels
- Mineralstoffe zur Vorbeugung eines Mineralstoffmangels
- Ballaststoffpräparate zur Vorbeugung von Verstopfung
- Coenzym Q10 zur Energiesteigerung
- L-Carnitin zur Leistungssteigerung und als Schlankheitsmittel
- Stärkungsmittel zur allgemeinen Stärkung und Kräftigung
Die rechtliche Situation der Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland ist in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24.05.2004 geregelt . Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss es sich immer um Lebensmittel handeln. Nahrungsergänzungsmittel müssen daher, im Gegensatz zu Arzneimitteln, nicht zugelassen werden. Dienen sie einem diätetischen Zweck, unterliegen sie zudem der Diätverordnung, Schlankheitspräparate sind den Arzneimitteln zuzuordnen.
Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel?
Ob ein Produkt zur Nahrungsergänzung den Nahrungsergänzungsmitteln oder den Arzneimitteln zugeordnet wird, entscheidet die objektive Zweckbestimmung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Das Produkt ist demnach ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn der Ernährungszweck im Vordergrund steht. Als Arzneimittel wird es dagegen angeboten, wenn die Zweckbestimmung im therapeutischen Bereich liegt.
Nahrungsergänzungsmittel – Die neue Verordnung
Im Mai 2004 trat in Deutschland die neue "Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel" in Kraft, die für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen soll. Denn Nahrungsergänzungsmittel werden in vielfältiger Form und zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten. Teil dieser Verordnung ist, dass Nahrungsergänzungsmittel nur in dosierter Form und in Fertigpackungen an den Verbraucher abgegeben werden dürfen, um Fehldosierungen und mangelnde Informationen in Bezug auf die Inhaltsstoffe zu vermeiden.
Weiter wurde festgelegt, welche Nährstoffe verwendet werden dürfen und wie diese auf der Verpackung anzuzeigen sind. So muss nun unter anderem die empfohlene tägliche Verzehrsmenge angezeigt werden, ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf und ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Vor Inverkehrbringen der Produkte müssen sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.
Gesundheitsbezogene Werbung ist, wie bei anderen Lebensmitteln, verboten. D. h. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, dürfen weder auf der Packung noch in der Werbung gemacht werden. Aussagen wie „gesundheitsfördernd“ sind dagegen zulässig, da sie keinen Krankheitsbezug haben.
Nahrungsergänzungsmittel – kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung
Der gesunde Mensch kann bei einer normalen Ernährung getrost auf die zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln verzichten, denn er ist in der Regel mit allen wichtigen Nährstoffen, bis auf Jod, bestens versorgt. Und auch die Jodversorgung hat sich aufgrund der Einführung von Jodsalz in Deutschland deutlich verbessert.
Nahrungsergänzungsmittel sind grundsätzlich kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung, denn Lebensmittel, die reich an Vitaminen und Mineralstoffen sind, sind häufig auch reich an anderen Nährstoffen wie sekundären Pflanzenstoffen oder Ballaststoffen, deren positive Auswirkungen immer mehr erforscht werden. Mit einer ungesunden Ernährung einher geht jedoch nicht nur ein Mangel an Nährstoffen, der mit Ergänzungsmitteln nur teilweise behoben werden könnte, sondern auch ein Zuviel an Fett und Kalorien, den Hauptverursachern von Übergewicht und den daraus resultierenden Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch die Entstehung von Krebs kann durch ungesunde Ernährung begünstigt werden.
Auch ein Zuviel an Vitaminen und Mineralstoffen kann ein Risiko für die Gesundheit in sich bergen. So kann zu viel Vitamin A im ersten Drittel der Schwangerschaft fruchtschädigend wirken.
Neubewertung des gesundheitlichen Nutzens und möglicher Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen
Angesichts des vielfältigen und wachsenden Angebotes hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den gesundheitlichen Nutzen und mögliche Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen in einzelnen Lebensmitteln neu bewertet:
"Die Besonderheit der Risikobewertung von lebensnotwendigen Nährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen liegt darin, dass sowohl das Risiko einer Mangel- als auch einer Überversorgung berücksichtigt werden muss", betont Dr. Rolf Großklaus, Leiter der Fachgruppe "Diätetische Lebensmittel, Ernährung und Allergien" im BfR.
Diese Herausforderung hat das BfR mit einer umfassenden gesundheitlichen Bewertung zu Nutzen und Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen angenommen. Sie eröffnet erstmals die Möglichkeit, Höchstmengen an diesen Stoffen für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder angereicherte Lebensmittel auf der Grundlage einer wissenschaftlich basierten Risikoabschätzung abzuleiten. In die Empfehlungen sind die aktuell in Deutschland vorhandenen Daten zu Ernährungsgewohnheiten und Versorgungslage der Bevölkerung eingeflossen.
Nahrungsergänzungsmittel – in bestimmten Fällen eine sinnvolle Ergänzung des Speiseplans
Nahrungsergänzungsmittel können durchaus auch sinnvoll sein. Säuglingen und Kleinkindern wird zur Rachitisprophylaxe täglich Vitamin D zugeführt, teilweise aufgrund der Kariesprophylaxe mit Fluorid kombiniert. Auch bei jungen Frauen, die in absehbarer Zeit schwanger werden wollen oder es bereits sind, kann eine Nahrungsergänzung mit Folsäure sinnvoll sein. Denn Folsäure kann das Risiko der Entstehung eines Neuralrohrdefektes beim Embryo vermindern. Auch die Gabe von Eisen und Magnesium kann bei Schwangeren und Stillenden von Vorteil sein, da beide Mineralstoffe in erhöhter Menge benötigt werden.
Ebenfalls von einem möglichen Nährstoffmangel betroffen sind ältere Menschen, bei denen eine Nahrungsergänzung mit Vitamin D und B12 nötig sein kann, da die Fähigkeit der Haut Vitamin D zu bilden im Alter abnimmt und häufiger ein Vitamin B12 Mangel beobachtet wurde. Die Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln sollte in diesen Fällen jedoch immer mit einem Arzt abgesprochen werden.
Weitere Informationen und Quellen
Rechtliche Situation von Nahrungsergänzungsmitteln beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
Trends im Infodienst Ernährung der Landwirtschaftsverwaltung
Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesinstitut für Risikobewertung
Wichtige Fragen, richtige Antworten, CMA, Stand 12/2001
DGE Beratungsstandards Nahrungsergänzungsmittel 1999
Nahrungsergänzungsmittel – Neue Verordnung für mehr Verbraucherschutz, aid Presseinfo 24/04
Quelle: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
"Komm in Form" -Ernährungs-
